Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Durch die Beauftragung der wip Werbe- und Infoportal GmbH & Co.
KG (wip) erkennt der Auftraggeber (Kunde) die vorliegenden „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ der wip an.
- Die Auftragsausführung durch die wip erfolgt auf der Grundlage
der allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ausführungsbestimmungen
der ausführenden Verlage und Onlineportale. Diese können vom
Kunden jederzeit bei der wip und/oder bei den jeweiligen Verlagen und
Onlineportalen angefordert werden und finden entsprechende Anwendung auf
das Auftragsverhältnis zwischen der wip und dem Kunden, soweit nicht
entgegenstehendes vereinbart ist.
- Die Abrechnung des Kundenauftrags erfolgt nach Beauftragung des entsprechenden
Verlages oder Onlineportals durch die wip. Die Zahlung hat innerhalb einer
Frist von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die wip darf die Durchführung
sämtlicher Aufträge von der Vorauszahlung des Werbeentgelts
abhängig machen, wenn der Kunde mit der Zahlung einer Forderung aus
einem vorangegangenen Auftrag ganz oder teilweise in Verzug ist oder sonstige
berechtigte Gründe vorliegen. Wird die geforderte Vorauszahlung nicht
innerhalb einer angemessenen Frist geleistet, so ist die wip zur Kündigung
des Vertrages berechtigt.
- Beide Parteien können den Vertrag kündigen, wenn und soweit
der Verlag oder das Onlineportal eine bestellte Eintragung berechtigt
ganz oder teilweise ablehnt und/oder nicht veröffentlicht. wip verständigt
den Kunden hiervon unverzüglich. Hat der Kunde die Ablehnung und/oder
Nichtveröffentlichung der Eintragung durch den Verlag oder das Onlineportal
zu vertreten, bleibt der Zahlungsanspruch der wip bestehen. Dies gilt
auch, wenn die jeweilige Kundenbestellung aus von der wip nicht zu vertretenen
Gründen nicht ausgeführt wird.
- Die wip kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Wichtige
Gründe sind insbesondere: Verstoß gegen religiöse oder
politische Neutralität, marktschreierische Aufmachung, sittenwidriger
Inhalt, Illiquidität des Kunden. Die wip darf die beauftragten Verlage
und Onlineportale von der Kündigung informieren.
- Kündigungen durch den Kunden bedürfen der Schriftform. Die
folgenlose Kündigung einer bereits beim Verlag oder beim Onlineportal
bestellten Bestellung ist nur aus wichtigem Grund und mit Zustimmung des
beteiligten Verlags oder des Onlineportals möglich. Die wip berechnet
ansonsten in jedem Fall für erbrachte Dienstleistungen die entgangenen
Provision für die Vermittlung von Einträgen (AE-Provision).
Zusätzlich hat der Kunde die der wip vom beauftragten Verlag oder
Onlineportal gegebenenfalls in Rechnung gestellte Teil-/ Vergütung
nach § 649 BGB (in der Regel 30 % - 70 % des Eintragungspreises exkl.
AE-Provision) zu tragen. Verweigert der Verlag oder das Onlineportal eine
Kündigung (z.B. weil sie technisch nicht mehr möglich ist),
so bleibt der Zahlungsanspruch der wip in vollem Umfang bestehen.
- Der Kunde ist für den Inhalt seiner Bestellung und für alle
der wip gemachten Angaben verantwortlich. Die Rechte der wip nach Nr.
5 bleiben unberührt. Es obliegt dem Kunden, wettbewerbs-, warenzeichen-,
urheber- oder namensrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags rechtlich
zu klären. Kosten für nachträgliche Änderungen oder
Austauschen der Bestellung gehen zu Lasten des Kunden. Bei Inanspruchnahme
durch Dritte aufgrund von Rechtsverletzungen, gleich welcher Art, durch
den Inhalt und/oder die Gestaltung der Bestellung oder sonstiger in der
Sphäre des Kunden liegenden Gründen, haftet zumindest im Innenverhältnis
allein und vollumfänglich, einschließlich damit verbundener
Rechtsverfolgungskosten, der Kunde. Der Kunde stellt die wip insoweit
von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, unverzüglich frei.
- Für die Aufnahme von Veröffentlichungen an bestimmten Plätzen
der belegten Medien, insbesondere eine Platzierung entsprechend bereits
veröffentlichter Eintragungen, übernimmt die wip keine Gewähr.
Eine bestimmte Platzierung bereits veröffentlichter Einträge
gibt gegenüber dem Verlag oder Onlineportal keinen Anspruch auf die
gleiche Platzierung der erneut bestellten Eintragung. Die Verlage oder
Onlineportale behalten sich regelmäßig Änderungen bisheriger
Platzierungen vor, z.B. aus umbruchtechnischen Gründen. Branchenschutz
und Konkurrenzausschluss sind nicht vereinbart.
- Mängel bei der Durchführung der Bestellung berechtigen den
Kunden nicht, die Zahlung einer anderen, mit einem gesonderten Auftrag
bestellten, kostenpflichtigen Bestellung zu verweigern. Ein Anspruch des
Kunden auf Minderung des Werbeentgelts wegen unvollständigem oder
unrichtigem Abdruck oder Eintrag besteht nur, wenn und soweit Unvollständigkeit
oder Unrichtigkeit auf ein Verschulden der wip zurückzuführen
ist. Bei Veröffentlichung der genehmigten oder als genehmigt geltenden
Eintragungen bestehen keine Ansprüche. Der Kunde ist nicht berechtigt,
Ansprüche wegen mangelhafter Auftragsdurchführung geltend zu
machen, wenn er sich mit der Zahlung fälliger Vergütungen in
Verzug befindet und der fällige Betrag in angemessenem Verhältnis
zu dem Wert der mangelhaften Leistung steht.
- wip haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für eigenes Verschulden
und das ihrer Erfüllungsgehilfen in voller Schadenshöhe nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit
und ohne Rücksicht auf das Verschulden haftet die wip nicht; dies
gilt nicht, wenn und soweit die wip wesentliche vertragliche Pflichten
(Kardinalpflichten) schuldhaft verletzt hat. In diesen Fällen wird
die Haftung begrenzt auf typische und bei Abschluss des jeweiligen Auftrags
vorhersehbare Schäden. Die wip haftet ferner nicht für Schäden,
die der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen, insbesondere dem Erstellen
von Sicherungskopien, hätte verhindern können. Die vorstehenden
Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung
von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen
der wip beruhen. Ebenso unberührt bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Angestellten
und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Verlage oder
Onlineportale gelten nicht als Erfüllungsgehilfen der wip. Ausgeschlossen
ist insbesondere die Haftung für Sachverhalte im Verantwortungsbereich
des jeweiligen Verlags oder Onlineportals (z.B. Erscheinungszeitpunkt
und Laufzeit des Mediums).
- Rechte aus Beanstandungen können unabhängig von der Regelung
nach Ziffer 9 nur geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von zwei
Wochen nach Veröffentlichung der Eintragung oder Ausführung
der Bestellung der wip schriftlich mitgeteilt werden. Als Stichtag gilt
das erste Erscheinungsdatum der bestellten Veröffentlichung bzw.
der Tag an dem der Kunde erstmals Kenntnis von der Ausführung der
Bestellung nehmen konnte. Davon unberührt bleibt das Recht der Beanstandung
bei Fehlern, die nicht offensichtlich sind.
- Erfüllungsort ist Ulm/Donau. Ausschließlicher Gerichtsstand
ist für beide Teile Ulm, soweit das Gesetz nicht zwingend einen anderen
Gerichtsstand vorsieht. wip ist berechtigt, den Kunden auch an seinem
Firmensitz zu verklagen. Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem
Recht.