BGH stoppt Online-Abzocke

25.01.2012
Angebote für einen Neuvertrag dürfen ihren werbenden Charakter nicht verschleiern (§ 4 Nr. 3 UWG) urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) und stoppte die verbreitete Abzocke durch Online-Branchenverzeichnisse.
Die Deutsche Telekom Medien GmbH, Herausgeber der Gelbe Seiten, hatte im Vorfeld Klage gegen die Firma Neue Branchenbuch AG erhoben, die irreführende (§ 5 Abs. 1 UWG) und wettbewerbswidrige Aussendungen an zahlreiche Freiberufler und Gewerbetreibende tätigte. Der BGH urteilte, dem Schreiben fehle "die für eine Werbung typische Anpreisung". Das Urteil erging am 30.06.2011 (Az.: I ZR 157/10) und wurde kürzlich auf den Seiten des BGH veröffentlicht.

www.bundesgerichtshof.de

Quelle: www.sarag.de